Eine günstige Ferienwohnung in Berlin buchen junge, internetaffine Reisende gern über Plattformen wie Airbnb oder Wimdu. Der ursprüngliche Gedanke, zeitweise leerstehende Wohnungen unterzuvermieten bzw. einen Wohnungstausch in der Urlaubszeit anzubieten, trat aber mehr und mehr in den Hintergrund. Die Verlockung, regulären Wohnraum zu einem Vielfachen der normalen Miete an Touristen zu geben, war so groß, dass in einigen Stadtvierteln Wohnraum knapp und spürbar teurer wurde. Die Politik reagierte 2014 mit einem Gesetz gegen die Zweckentfremdung.
Das Gesetz zeigt Wirkung
Wie viele Ferienwohnungen es in Berlin gibt, weiß niemand so ganz genau. Offiziell registriert sind noch etwa fünftausend, nachdem mehr als tausend zweckentfremdete Wohnungen aufgrund des Gesetzes wieder in regulären Wohnraum zurückverwandelt werden konnten. Über Wohnungen, die bereits bei Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots als Ferienwohnungen genutzt wurden, gibt es nach Ablauf von Übergangsfristen zahlreiche Rechtsstreitigkeiten zwischen Eigentümern und Verwaltung. Der Politik, die in erster Instanz verloren hat und das Gesetz wohl nachbessern muss, ging es aber nach eigenem Bekunden auch gar nicht um das Ende bestehender Gästewohnungen, sondern darum, zehntausend neue Verluste für den angespannten Wohnungsmarkt zu verhindern. Angesichts einer geschätzten Zahl von bis zu 24.000 illegalen, also nicht angemeldeten Ferienwohnungen in Berlin scheint diese Überlegung nicht aus der Luft gegriffen.
Weiterhin genügend Auswahl
Wer eine günstige Ferienwohnung in Berlin sucht, wird auch weiterhin fündig. Die Zahl von fünftausend offiziellen Appartements und Wohnungen spricht eine deutliche Sprache. Außerdem ist gerichtlich bereits entschieden, dass die Berliner Bezirksämter die Genehmigung für die zeitweilige Vermietung von Zweitwohnungen erteilen müssen, denn dadurch wird ja kein Wohnraum weggenommen. Dem Tourismus schadet das Zweckentfremdungsverbotsgesetz offenbar nicht. Dass jemand seinen Urlaub abgesagt hat, nur weil er von einer günstigen Ferienwohnung in Berlin auf ein teureres Hotelzimmer ausweichen musste, dürfte sich auf Einzelfälle beschränken.
Authentisches Berlin erhalten
Ob genehmigt oder nicht, kann dem Touristen letztendlich egal sein, zumindest von der juristischen Seite betrachtet. Die Androhung eines Bußgelds bis zu 100.000 Euro für illegale Ferienwohnungen trifft nur den Vermieter. Allerdings ist das gesunde Miteinander von Berlinern und ihren Gästen auch ganz im Sinne der Touristen. Berlin wirbt ja gerade damit, eine authentische, lebendige Metropole voller Kreativität und Innovation zu sein. In Stadtquartieren, die wie ein Disneyland nur noch von Touristen bewohnt sind, würde das nicht funktionieren. Wer sicher sein will, in einer legalen Ferienwohnung zu übernachten, sollte auf die korrekte Abführung der City Tax, der Übernachtungssteuer bei Freizeitreisen achten. Auch Vermieter von Ferienwohnungen müssen 5 % des Übernachtungspreises an das Finanzamt abführen.
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